Hans-Jürgen Flechsenhar

 

Rechtsanwalt Flechsenhar gründete unsere Kanzlei 1985 und setzte von Beginn an auf eine hochindividualisierte Beratung seiner Mandanten, wobei der Mensch stets im Vordergrund stehen sollte. Rechtsanwalt Flechsenhar ist insbesondere Ansprechpartner für:

Ehe- und Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhaltsrecht
  • Recht der außerehelichen Lebensgemeinschaft

Erbrecht

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Erbauseinandersetzung

Gesellschaftsrecht

  • Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Gewerblicher Rechtsschutz

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht

Medizinrecht

  • Arzt- und Zahnarztrecht
  • Arzthaftungsrecht