 | |  |
 |
|
 |
 |  |  |
 |
|
Hans-Jürgen Flechsenhar 
Rechtsanwalt Flechsenhar gründete unsere Kanzlei 1985 und setzte von Beginn an auf eine hochindividualisierte Beratung seiner Mandanten, wobei der Mensch stets im Vordergrund stehen sollte. Rechtsanwalt Flechsenhar ist insbesondere Ansprechpartner für: Ehe- und Familienrecht - Ehescheidung
- Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
- Unterhaltsrecht
- Recht der außerehelichen Lebensgemeinschaft
Erbrecht - Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Erbauseinandersetzung
Gesellschaftsrecht - Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Gewerblicher Rechtsschutz - Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Medizinrecht - Arzt- und Zahnarztrecht
- Arzthaftungsrecht
|
 |
|
| |
|
 |