Ulrich Masfeld

 

 

Rechtsanwalt  Masfeld trat 1987 in die Kanzlei ein und beschäftigt sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an mit der Beratung von Unternehmen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier das:

Recht der Informationstechnologie

  • rechtliche Beratung von IT-Projekten
  • Internetrecht
  • Lizenzvertragsrecht
  • Software- und Datenbankschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im IT-Bereich
  • Vertragsgestaltung im Bereich Online und Multimedia sowie E-Commerce
  • Recht der neuen Medien
  • Urheberrecht

Wettbewerbsrecht

Kartellrecht

Markenrecht

Arbeitsrecht

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht