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Ulrich Masfeld 
Rechtsanwalt Masfeld trat 1987 in die Kanzlei ein und beschäftigt sich von Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit an mit der Beratung von Unternehmen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet hier das: Recht der Informationstechnologie - rechtliche Beratung von IT-Projekten
- Internetrecht
- Lizenzvertragsrecht
- Software- und Datenbankschutz
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im IT-Bereich
- Vertragsgestaltung im Bereich Online und Multimedia sowie E-Commerce
- Recht der neuen Medien
- Urheberrecht
Wettbewerbsrecht Kartellrecht Markenrecht Arbeitsrecht - Arbeitsvertragsrecht
- Arbeitnehmererfindungsrecht
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